AGB

Auch wir können leider nicht darauf verzichten: Unsere Timicx-Nutzungsbedingungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die juristischen Spielregeln zur Nutzung von Timicx.

Präambel

Der Provider bietet seinen Kunden die Nutzung von Softwareanwendungen zur Projektzeiterfassung auf seinen Rechnern („Timicx Zeiterfassung“) gegen Entgelt an. Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen stellt der Provider dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die benötigten Softwareanwendungen zum Zugriff über das Internet sowie Speicherplatz für seine Anwendungsdaten zur Verfügung.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Softwareanwendung (im Folgenden "ANWENDUNG” genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG durch den Provider gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Die Leistungsbeschreibung ist ausschließlich in Form der Website www.timicx.de abrufbar.

§ 2 Bereitstellung der ANWENDUNG und Speicherplatz für ANWENDUNGSDATEN

(1) Der Provider hält auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden "SERVER” genannt) die ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Der Provider haftet dafür, dass die bereit gestellte ANWENDUNG

(3) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der ANWENDUNG, durch die ANWENDUNG unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der Provider dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Provider wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(4) Der Provider hält auf dem SERVER ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erzeugten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (im Folgenden "ANWENDUNGSDATEN” genannt) Speicherplatz im erforderlichen Umfang bereit.

(5) Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Diese Sicherheitskopien dienen lediglich dem Zweck der Datensicherung und werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(6) Übergabepunkt für die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der SERVER befindet.

(7) Die Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für Änderungen am technischen System des Providers gilt die Widerspruchslösung des Abs. 3 entsprechend.

§ 3 ZUGRIFFSSOFTWARE

(1) Der Zugriff seitens des Kunden auf die ANWENDUNG erfolgt mittels einer Webbrowser-Software. Welche Browser-Produkte und Versionen benutzt werden können, ergibt sich aus den Systemvoraussetzungen in der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Zurverfügungsstellung der Zugriffssoftware ist nicht Bestandteil der Vertragsleistungen.

§ 4 Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG

(1) Der Provider schuldet die im Folgenden näher geregelte Verfügbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der ANWENDUNG und der ANWENDUNGSDATEN am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Der Provider stellt die ANWENDUNG dem Kunden 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Die zugesicherte Verfügbarkeit beträgt dabei 97 Prozent im Monatsmittel. Ausgenommen sind geplante Nichtverfügbarkeiten.

(3) Der Provider ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die ANWENDUNG und/oder SERVER zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind mit dem Kunden zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der Kunde seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der Kunde erteilt darüber hinaus seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit täglich zwischen 22 und 5 Uhr besteht („Wartungsfenster“).

(3) Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die ANWENDUNG nutzen kann, besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der ANWENDUNG in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

(4) Der Provider führt regelmäßige Messungen zur Verfügbarkeit am Übergabepunkt durch. Diese sind Grundlage zur Berechnung der Verfügbarkeit. Es bleibt dem Kunden unbenommen, eine abweichende Verfügbarkeit am Übergabepunkt nachzuweisen.

§ 5 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(1) Kommt der Provider den in §§ 2 bis 4 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Kommt der Provider nach erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach § 9 Abs. 2 anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat der Provider diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen.

(3) Ist eine Nutzung der ANWENDUNG nicht innerhalb von sieben Werktagen, nachdem der Provider vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wiederhergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(4) Der Provider hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Provider nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass der Provider anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

§ 6 Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG, Rechte des Providers bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der ANWENDUNG

a) Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

b) Eine Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

c) Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur durch die Personen, für die in der ANWENDUNG Benutzerzugänge erstellt worden sind. Für jede Person zahlt der Kunde eine in der jeweils gültigen Preisliste vereinbarte monatliche Nutzungsgebühr. Für Personen, für die zwar ein Benutzerzugang existiert, der aber nicht aktiviert ist, fällt keine Nutzungsgebühr an.

d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der ANWENDUNG vorzunehmen.

e) Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die ANWENDUNG vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der ANWENDUNG durch Unbefugte zu verhindern.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden

a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

b) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

c) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen.

(4) Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von ANWENDUNGSDATEN, durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem SERVER des Providers eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§ 7 Haftung für Rechte Dritter

(1) Der Provider wird den Kunden von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die ANWENDUNGSDATEN ermöglichen.

(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der ANWENDUNG beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) Eine Verweigerung der Nutzung der ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN aus rechtlichen Gründen nach Abs. 1 gilt als Nichtverfügbarkeit im Sinne von § 4.

Soweit der Provider nicht oder nicht mehr über die Rechte verfügt, die er benötigt, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, insbesondere über die notwendigen Nutzungsrechte an Software und Dokumentationen, gelten § 5 Abs. 3 und 4 entsprechend.

(4) Der Provider hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass der Provider die vereinbarten Leistungen wegen der Rechte dieser Dritter nicht ohne Beeinträchtigung erbringen kann. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.

(5) Ferner kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe von § 14 geltend machen.

(6) Der Provider haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Provider auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 8 Entgelt

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der ANWENDUNG und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung ergibt sich aus der Anzahl der Benutzer, die zur Nutzung der ANWENDUNG berechtigt sind (vgl. § 7 Abs. 1 c) sowie weiteren nutzungsabhängigen Vergütungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website www.timicx.de abrufbar ist und Bestandteil des Vertrages wird.

(2) Der Provider kann mehrere Tarife mit unterschiedlichen Entgelten anbieten. Er kann das Tarifangebot jederzeit ändern. Bereits bestehende Verträge sind jedoch grundsätzlich zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.

(3) Der Provider ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Provider wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per Email bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Provider den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 6 Monaten nach Ver-tragsabschluss ist ausgeschlossen.

(4) Sonstige ausdrücklich als vergütungspflichtig vereinbarte Leistungen werden vom Provider nach Aufwand zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Lis-tenpreisen des Providers erbracht.

(5) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfal-lenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

(6) Regelungen für Tarife mit Vorauszahlung

a) Bei Tarifen mit Vorauszahlung begleicht der Kunde das fällige Nutzungsentgelt für einen bestimmten Zeitraum im Voraus. Dieser Zeitraum ist gleichzeitig die Mindestvertragslaufzeit.

b) Der Kunde wählt im Voraus, mit wie vielen Nutzern er die ANWENDUNG für die Vertragslaufzeit nutzen möchte. Erhöht er die Nutzerzahl während der Vertragslaufzeit, wird der Provider das fällige Entgelt anteilig nachberechnen. Benötigt der Kunde weniger Nutzer als gebucht, erfolgt keine Erstattung.

c) Der Vertrag verlängert sich automatisch um den vereinbarten Zeitraum, solange er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

(7) Regelungen für Tarife mit nachträglicher Abrechnung

a) Bei Tarifen mit nachträglicher Abrechnung erhält der Kunde im Folgemonat eine Rechnung über die im Vormonat erbrachten Leistungen. Der Rechnungsbetrag wird 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Der Provider behält sich bei Geringfügigkeit der Beträge eine quartalsweise Rechnungsstellung vor.

b) Wird die Leistung nur zeitanteilig erbracht (z.B. weil die Bereitstellung der ANWENDUNG im laufenden Monat beginnt oder endet beziehungsweise Nutzerzugänge angelegt oder gelöscht werden), wird auch die monatliche Gebühr anteilig berechnet.

c) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, solange er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt wird.

§ 9 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere

(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(2) die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

(3) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 6 einhalten, insbesondere

a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Provider betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern; b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen; c) den Provider von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind; d) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten;

(4) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER des Providers) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

(5) nach § 10 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

(6) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(7) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach §§ 2 bis 4, dem Provider unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Provider infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, das Entgelt nach § 8 ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

(8) die nach § 8 vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;

(9) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Providers zur Datensicherung nach § 2 Abs. 5.

§ 10 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsverarbeitung vor und der Provider wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden beachten.

(3) Der Provider trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO und § 64 BDSG. Der Provider schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff, durch Mitarbeiter des Providers oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Er ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

(4) Der Provider wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(5) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 4 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich des Providers liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Abs. 5 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

(6) Weitere Regelungen können in einer Datenschutzerklärung getroffen werden, die Bestandteil des Vertrages wird.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber, gleich zu welchem Zweck, verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Provider vertraulich zu behandeln sind insbesondere die ANWENDUNGSDATEN, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§ 12 Ansprechpartner und Eskalationsstufe

(1) Die Parteien benennen einander schriftlich zu Zwecken der Kanalisierung der – insbesondere bei Störungen im Leistungsgefüge erforderlichen – Kommunikation jeweils einen Hauptansprechpartner, der für die jeweilige Partei rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben kann oder solche Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen, nachdem ihm der Hauptansprechpartner der anderen Partei einen Sachverhalt und das Bedürfnis nach Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat, herbeiführen kann.

(2) Ist eine Abstimmung auf der Ebene der Hauptansprechpartner nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung des Sachverhalts und des Entscheidungsbedürfnisses getroffen, ist der Vorgang unverzüglich der jeweiligen Geschäftsführung der Parteien oder der von diesen benannten Vertretern zur Entscheidung vorzulegen. Diese Eskalationsstufe soll innerhalb einer Frist von weiteren 12 Werktagen ab Eingang des Vorgangs eine abschließende Entscheidung treffen.

(3) Die vorstehend vorgegebenen Eskalationsfristen führen nicht zur Hemmung von in dem Vertrag einschließlich Anhängen vereinbarten Reaktions-, Ausführungs-, Wiederherstellungs- oder sonstigen Fristen.

§ 13 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies der Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 14 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit erstmaliger betriebsfähiger Bereitstellung der ANWENDUNG auf Veranlassung des Kunden und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit Einrichtung des Timicx-Systems auf der Website www.timicx.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Die ANWENDUNG ist am vereinbarten Leistungsübergabepunkt vertragsgemäß bereitgestellt, wenn der Provider dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt hat und für den Kunden die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung der ANWENDUNG besteht. Darauf, wann der Kunde den ersten Zugriff nimmt, kommt es nicht an.

(2) Räumt der Vermieter dem Kunden das Recht ein, die Vertragssoftware während eines begrenzten Zeitraums unverbindlich zu testen, endet das Vertragsverhältnis automatisch am Ende dieses Zeitraums, sofern der Kunde nicht zuvor einer Verlängerung des Vertrags zustimmt.

(3) Das Vertragsverhältnis kann seitens des Kunden entsprechend der Regelungen in § 8 Abs. 6 und 7 ordentlich gekündigt werden. Seitens des Providers kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Liegt die Wirksamkeit der Kündigung seitens des Providers innerhalb der Vertragslaufzeit und hat der Kunde bereits Vorauszahlungen geleistet, sind diese durch den Provider anteilig zu erstatten.

(4) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 10 Werktagen möglich.

Hat der Kündigungsberechtigte länger als 10 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(5) Der Provider kann die Erbringung der Leistung vorübergehend einstellen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug gerät.

(6) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 und 4 kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Entgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes in Verzug ist.

§ 15 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Provider verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten ANWENDUNGSDATEN und ggf. sonst auf dem nach § 2 Abs. 4 bereit gestellten Massenspeicher gespeicherte Daten diesem auf üblichen Datenträgern zur Verfügung zu stellen, sofern der Kunde dies wünscht. Der Provider ist nicht verpflichtet, dem Kunden auch die zur Verarbeitung der Daten erforderliche Software bereit zu stellen.

Daneben ist der Provider verpflichtet, auf Wunsch des Kunden sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten einem Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider die entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.

§ 16 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Die jeweils in Form der Website www.timicx.de abrufbare Leistungsbeschreibung, die Preisliste sowie die Datenschutzerklärung werden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags.

(3) Nebenbestimmungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.

(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung i.S. von Abs. 4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Dresden zuständige Landgericht.

(7) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Provider ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

Stand: 25.05.2018